Unsere KOSTENGARANTIE: Wir bieten Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung im Sozialrecht Recklinghausen, wenn Sie ALG II (Hartz 4) Empfänger sind, kein oder ein geringes Einkommen (i.S.d BerHG) beziehen. Sie brauchen nur Ihren aktuellen Bescheid mitbringen.
Unsere KOSTENGARANTIE: Jeder Widerspruch, den wir für Sie einlegen, ist für Sie kostenlos, wenn Sie ALG II (Hartz 4) Empfänger sind, kein oder geringes Einkommen beziehen. Wir nehmen den Fall dann nur auf Beratungshilfebasis (BerHG) an. Wir tragen das Risiko, Beratungshilfe bewilligt zu bekommen oder die Kosten vom Jobcenter zu erhalten. Sie erhalten dann garantiert keine Rechnung von uns. Zudem verzichten wir auf die Zuzahlung von 15,- EUR bei der Beratungshilfe.
NEIN! Wir verzichten auf die Zuzahlung von 15,- EUR bei der Beratungshilfe. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so verzichten wir auf Ihren ggf. vereinbarten Selbstbehalt.
Das Beratungsgespräch bleibt für Sie garantiert kostenlos. Wir holen für Sie die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein, wenn wir Sie gegenüber dem Jobcenter im Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren vertreten. Wir verzichten auf Ihren ggf. mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbehalt.
Wir beantragen in aussichtsreichen Fällen die Beratungshilfe für Sie und ersparen Ihnen den Weg zum Amtsgericht. Sie müssen nur Ihren aktuellen Hartz IV Bescheid oder einen aktuellen Lohnnachweis mitbringen. Wir tragen das Risiko, Beratungshilfe bewilligt zu bekommen oder die Kosten vom Jobcenter zu erhalten.